Einspruch
Viel mehr als das Einspruchsschreiben
Als Fachanwalt für Steuerrecht habe ich zahlreiche Einspruchsverfahren geführt und weiß genau, wie ich Ihre Rechte durchsetze. Das Einspruchsverfahren ist dabei viel mehr als nur ein Einspruchsschreiben.
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Einspruchsbegründung
Nachdem der Einspruch eingelegt ist, verfasse ich eine ausführliche Einspruchsbegründung. Einen besonderen Wert lege ich dabei auf die Schilderung des Sachverhalts und die Darstellung entsprechender Beweise. Denn die Finanzverwaltung wird nur harte Fakten ihrer Entscheidung zugrunde legen. Eine fundierte rechtliche Begründung ist gleichwohl essenziell. Ihre Position soll mit Hinweisen auf die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung in solchem Maße untermauert werden, dass das Finanzamt keine Möglichkeit hat Ihren Einspruch abzuweisen.
Vorläufiger Rechtsschutz
Wenn Vollstreckung aus dem angefochtenen Steuerbescheid droht, erwirke ich die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheides. In diesem Fall wird die Verwaltung die Vollstreckung bis zur Entscheidung über den Einspruch einstellen.
Verhandlungen mit dem Finanzamt
Erfahrungsgemäß ist es oftmals zielführend die Entscheidungsträger des Finanzamts persönlich zu kontaktieren. In einem Gespräch lassen sich einfacher Kompromisse erzielen und etwaige Missverständnisse vermeiden. Verhandlungen mit den Finanzbehörden gehören daher zu meinen täglichen Aufgaben.
Tatsächliche Verständigung
In bestimmten Fällen enden die Verhandlungen mit dem Finanzamt in einem förmlichen Vergleich, einer sogenannten tatsächlichen Verständigung. Ich berate Sie bei der Gestaltung des Textes einer solchen Vereinbarung und kläre Sie über die oft unerwarteten Folgen der tatsächlichen Verständigung auf.
Vorbereitung eines Verfahrens vor dem Finanzgericht
Bisweilen sind die Fronten zwischen dem Steuerpflichtigen und der zuständigen Steuerbehörde derart verhärtet, dass eine Gerichtsverhandlung unvermeidbar ist. In diesem Fall bereite ich schon während des Einspruchsverfahrens das Klageverfahren vor. Ich sammle die Beweismittel für das spätere Verfahren, verhandele mit dem Finanzamt über das Ruhen anderer etwaig bestehender Einspruchsverfahren und lote die Ansicht des für Ihren Fall zuständigen Finanzgerichts aus (z. B. durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung).
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