Steuerhinterziehung
Nicht jeder Verteidiger ist geeignet
Als erfahrener Verteidiger in Steuerstrafsachen berate und vertrete ich meinen Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens.
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Anfragen des Finanzamtes
In vielen Fällen versucht das Finanzamt durch gezielte Nachfragen sich Klarheit über den Sachverhalt zu verschaffen, noch bevor es ein Strafverfahren einleitet. Wenn Sie keine Steuern hinterzogen haben, bereite ich für Sie eine ausführliche Antwort vor, so dass es gar nicht erst zur Einleitung des Strafverfahrens kommt. Bezieht sich die Anfrage des Finanzamtes auf eine tatsächliche Straftat, so prüfe ich, ob Sie eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben können. Falls keine wirksame Selbstanzeige möglich ist, entwerfe ich gemeinsam mit Ihnen bereits jetzt eine Verteidigungsstrategie.
Durchsuchung
Kaum jemand ist darauf vorbereitet, wenn die Steuerfahndung mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht. Oftmals sorgt alleine das Überraschungsmoment dafür, dass Beschuldigten während der Durchsuchung unbedachte Angaben zur Straftat „rausrutschen“, welche sich im späteren Verlauf nur mit großer Mühe korrigieren lassen. Die wichtigste Regel lautet demnach, während der Durchsuchung keinerlei Aussagen zur Sache zu machen. Eine Spontanaussage bringt Ihnen im späteren Verfahren keinen Vorteil.
Nach Abzug der Steuerfahnder müssen Sie allerdings unverzüglich handeln. Kontaktieren Sie mich um die weitere Vorgehensweise zu erörtern und möglichst schnell die Ermittlungen in eine für Sie zweckdienliche Richtung zu lenken.
Vertretung in dem Ermittlungsverfahren
Nachdem ich Einsicht in die Strafakte erhalten habe, lege ich gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie fest. Je nach der Situation ist eine Kooperation mit der Steuerfahndung oder aber auch eine passive Haltung zielführend. Es lohnt sich in jedem Fall schon jetzt die für Sie günstigen Beweise zu sammeln und die Ermittler damit auch offen zu konfrontieren.
Ich verhandele mit dem Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung. Oft ist es möglich den Abschluss des Verfahrens ohne eine Gerichtsverhandlung zu erreichen. In bestimmten Fällen kann ich für Sie selbst bei nachweislich begangener Steuerhinterziehung eine Einstellung des Strafverfahrens ohne Verurteilung erreichen.
Hauptverhandlung
Ist die Steuerhinterziehung angeklagt, kommt es entscheidend auf den Verlauf der Gerichtsverhandlung an. Hier stelle ich für meine Mandanten Beweisanträge, befrage Zeugen und schildere ausführlich die steuerlichen Aspekte der Straftat. Ferner besteht die Möglichkeit das Strafmaß mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft individuell auszuhandeln.
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